Japan Visum

Japan Visum

 

  1. Inhaber eines deutschen Reisepasses (roter Reisepass)

 

  • Visumspflicht:

Reisende mit einem deutschen Reisepass benötigen für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen kein Visum. Dieser visumfreie Aufenthalt wird als „Visa Waiver“ bezeichnet und gilt für Geschäftsreisen, Familienbesuche und touristische Zwecke.

  • Erforderliche Dokumente:
  • Gültiger Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit ab dem Einreisedatum in Japan.
  • Rückflugticket oder Weiterreiseticket, das bestätigt, dass der Reisende Japan innerhalb von 90 Tagen verlassen wird.
  • Nachweis über Unterkunft (wie Hotelbuchung oder Einladung von einer Person oder Organisation in Japan).
  • Finanzielle Nachweise, die belegen, dass der Reisende seine Kosten während des Aufenthalts decken kann.
  • Aufenthaltsdauer:

Reisende mit einem deutschen Reisepass können bis zu 90 Tage visumfrei in Japan bleiben. Eine Verlängerung dieses Aufenthalts ist nicht möglich. Für längere Aufenthalte muss ein geeignetes Visum beantragt werden.

 

 

  1. Inhaber eines Reisedokuments für Flüchtlinge (Reisedokument)

 

  • Visumspflicht:

Inhaber eines Reisedokuments für Flüchtlinge müssen für die Reise nach Japan ein Visum beantragen. Dieses Visum muss persönlich bei der Botschaft oder dem Konsulat Japans in Deutschland beantragt werden. Ein Online-Antrag für Inhaber von Reisedokumenten ist derzeit nicht verfügbar.

  • Visumantragsverfahren:
  1. Terminvereinbarung:

Antragsteller müssen einen Termin bei der japanischen Botschaft oder dem Konsulat in Deutschland vereinbaren, um ihre Unterlagen einzureichen.

  1. Erforderliche Dokumente:
  • Gültiges Reisedokument mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit.
  • Passfoto.
  • Finanzielle Nachweise, die belegen, dass der Antragsteller in der Lage ist, die Kosten seines Aufenthalts zu decken.
  • Rückflugticket oder Nachweise über die Weiterreise in ein anderes Land.
  • Unterkunftsnachweise (wie Hotelbuchungen oder Einladungen).
  • Gültige Reiseversicherung.

 

Die Bearbeitung eines Visumantrags dauert in der Regel 5 bis 10 Werktage. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens einige Wochen vor dem geplanten Reisedatum einzureichen.

 

Visumarten für Inhaber eines Reisedokuments:

 

  • Touristenvisum: Dieses Visum wird in der Regel für kurzfristige Aufenthalte (bis zu 90 Tagen) ausgestellt. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nicht möglich und der Reisende muss Japan nach Ablauf der Frist verlassen.
  • Mehrfach-Einreise-Visum (Multiple Entry Visa): Dieses Visum erlaubt Reisenden, innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrmals nach Japan einzureisen. Es wird in der Regel für Geschäftsreisende oder wiederholte Besuche ausgestellt.

 

Zusätzliche Hinweise:

  • Arten von Reisepässen: Es wird empfohlen, die Informationen vor Reiseantritt sorgfältig zu prüfen, da sich die Bedingungen ändern können.

 

 

Japanische Botschaften und Konsulate in Deutschland

 

Die japanischen Botschaften und Konsulate in Deutschland befinden sich in den folgenden Städten:

 

  1. Botschaft von Japan in Berlin
  • Adresse:

Hiroshimastraße 6,

10785 Berlin, Deutschland

  • Telefon: +49 30 210 940
  • Webseite: berlin.emb-japan.go.jp
  1. Japanisches Konsulat in München
  • Adresse:

Karl-Scharnagl-Ring 7,

80539 München, Deutschland

  • Telefon: +49 89 417 604 0
  • Webseite: muenchen.emb-japan.go.jp
  1. Japanisches Konsulat in Frankfurt
  • Adresse:

Taunusanlage 1,

60329 Frankfurt am Main, Deutschland

  • Telefon: +49 69 238 5730
  • Webseite: frankfurt.emb-japan.go.jp

 

 

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